Fahrzeugklassen spielen eine bedeutende Rolle
Wann gilt ein Pkw als Pkw, ein Lkw als Lkw? Für den Gesetzgeber, Hersteller und Autofahrer spielt die Fahrzeugklasse eine bedeutende Rolle! Warum das so ist und wie die einzelnen Klassen definiert sind, erläutern wir Ihnen im nachfolgenden Text.
Welche EG-Fahrzeugklassen gibt es?
Zum Zweck der Systematisierung hat die Europäische Union Autos und Kraftfahrzeuge, die vergleichbare Eigenschaften wie Bauart, Motorenstärke und Ausstattung haben, in sogenannte EU-Fahrzeugklassen eingeteilt. Welche EG-Fahrzeugklassen es gibt und wie sie definiert sind, können Sie hier in der Fahrzeugklassentabelle nachlesen.
Kraftfahrzeuge und Anhänger |
Klasse M |
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mind. 4 Rädern, z. B. Automobile, Wohnmobile und Busse |
Klasse N |
Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit 3 und 4 Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse über 1 Tonne, z. B. Lkws und Lieferwagen |
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Klasse O |
Anhänger und Sattelanhänger für Kraftfahrzeuge |
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Klasse L |
leichte Kraftfahrzeuge mit 2, 3 oder 4 Rädern, z. B. Moped, Motorrad, Quad |
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Klasse T |
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, z. B. Traktor |
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Leichte ein-und mehrspurige Kraftfahrzeuge |
Klasse C |
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Gleisketten, z. B. Bagger |
Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge |
Klasse R |
Anhänger für die Nutzung in der Land- und Forstwirtschaft |
Klasse S |
Gezogene Maschinen für die Land- und Forstwirtschaft |
Die einzelnen Klassen sind in weitere Unterkategorien wie z. B. Klasse M1, Klasse M2 oder Klasse N1 zur weiteren Differenzierung unterteilt. Zusätzliche Kriterien für die Unterteilung sind unter anderem die Gesamtmasse eines Fahrzeuges, die Anzahl der Achsen oder Räder sowie die Höchstgeschwindigkeit. Nach den Richtlinien der EG-Fahrzeugklassen dürfen schwere Zugmaschinen z. B. nur so gebaut sein, dass sie eine vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten.
Wie stehen Fahrzeugklassen und Führerschein im Zusammenhang
Zum 1. Januar 1999 wurden in Deutschland die früheren nationalen Führerscheinklassen durch die einheitlich in der Europäischen Union geltenden Fahrzeug-Klassen A bis E ersetzt. Die Fahrerlaubnis gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie in den EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein. Damit entfällt die Umtauschpflicht des Führerscheins beim Wohnortwechsel in einen anderen Mitgliedsstaat. Die einzelnen Fahrzeugklassen finden Sie im zentralen Fahrzeugerlaubnisregister (ZFER) des Kraftfahrtbundesamtes aufgelistet. Sie werden in den Zulassungspapieren des Fahrzeugs vermerkt.
Aber weshalb werden Fahrzeuge und Autos überhaupt in Fahrzeugklassen eingeteilt? Dafür gibt es einen ganz einfachen Grund: Ein Autofahrer im Besitz der Führerscheinklasse B weiß, dass ihm erlaubt ist Pkw zu fahren. An dieser Stelle tritt die Frage auf, was genau zählt alles zu einem Pkw. Im Übrigen ist auch der für die Abgasstufe relevante Schlüssel von der Fahrzeugklasse abhängig. Die Emissionsschlüsselnummern können Sie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 entnehmen.
Welche Führerscheinklassen gibt es?
Aufgrund der Fülle verschiedener Kraftfahrzeugtypen wurden bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts Führerscheinklassen eingeführt. Damals beschränkten sich die Fahrerlaubnisklassen auf vier Arten: Krafträder, Kraftwagen bis 2,5 Tonnen mit 10 PS und mehr PS sowie Kraftfahrzeuge über 2,5 Tonnen. Mit der neuen EG-Führerscheinrichtlinie von 1913 existieren nun insgesamt 16 Führerscheinklassen in Deutschland.
Übersicht Führerscheinklassen
Krafträder | AM | Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge |
A1 | Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung | |
A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt | |
A | Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge | |
PKW | B | Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse |
BF17 | Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse; Mindestalter 17 Jahre | |
B96 | Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einem in Kombination zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 bis 4.250 kg | |
B196 | Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse sowie 125er-Leichtkrafträder mit Beiwagen | |
BE | Fahrzeuge der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 bis 3.500 kg | |
LKW | C1 | Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg |
C1E | Kombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C1 und einem Anhänger über 750 kg sowie Fahrzeuge der Klasse B und ein Anhänger über 3.500 kg | |
C | Kraftfahrzeuge mit über 3.500 kg Gesamtmasse | |
CE | Kombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C und einem Anhänger über 750 kg | |
Bus | D1 | Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die bis zu 16 Personen befördern können |
D1E | Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg | |
D | Kraftfahrzeuge, die mehr als 8 Personen befördern können | |
DE | Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg | |
Fahrzeuge für Land- und Forstwirtschaft | L | Zugmaschinen bis 40 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h |
T | Zugmaschinen bis 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 40 km/h |
Fahrzeugklassen und Fahrzeugtypen
Neben EG-Fahrzeugklassen und Führerscheinklassen gibt es noch weitere Differenzierungen im Bereich Kraftfahrzeuge. Ob Traktor, Lkw oder Bagger, jedes Fahrzeug zählt zu einem bestimmten Fahrzeugtyp. Wie sich diese im Detail unterschieden und wie sie genauer definiert sind, erfahren Sie unter Fahrzeugtypen.
Hier bei Niemöller informieren wir Sie nicht nur, welcher Autoklasse Ihr Fahrzeug bzw. Auto zugeordnet wird und ob Sie dazu die nötige Fahrerlaubnis haben. Als einer der weltweit größten Onlineshops für Oldtimer Ersatzteile finden Sie hier eine große Auswahl hochwertiger Original Ersatzteile und Nachbauteile. Stöbern Sie durch die einzelnen Rubriken und überzeugen Sie sich selbst! Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns telefonisch oder schicken Sie uns eine E-Mail, wir beraten Sie gerne persönlich.